Projektbeschreibungen 2019

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Sanierung des Trink- und Löschwassersystems in der Marseille-Kaserne (Appen)

GMSH, Kiel.

Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) plant die Sanierung des Trink- und Löschwassersystems auf dem Gelände der Marseille-Kaserne in Appen. Hierzu werden ca. 6.000 m Trinkwasserleitung verlegt, zwei Technikgebäude errichtet und zwei derzeit offene Löschwasserteiche in unterirdische Zisternen umgebaut. Vor diesem Hintergrund wurde die leguan gmbh beauftragt, biologische Untersuchungen durchzuführen, die die Grundlage der speziellen artenschutzfachlichen Prüfung (saP) darstellen.

Standort

Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich im Landkreis Pinneberg zwischen den Orten Heist und Appen, westlich von Pinneberg. Südlich der Kaserne liegt der zivile Flugplatz Uetersen / Heist, noch weiter südlich davon das FFH-Gebiet „NSG Tävsmoor / Haselauer Moor“ (DE 2324-304). Naturräumlich liegt die Kaserne im Bereich der Schleswig-Holsteinischen Geest, im Hauptnaturraum Hohe Geest.

Ergebnisse

Nach einer Relevanzprüfung und zusätzlicher Geländebegehung wurden für das Untersuchungsgebiet Fledermäuse und Brutvögel der Gehölze als europarechtlich relevante Tierarten festgestellt. Vorkommen streng geschützter Amphibienarten konnten nicht nachgewiesen werden und sind in den Löschwasserteichen auch nicht zu erwarten. Aufgrund von fehlenden Habitatstrukturen konnten andere schützenswerte Tier- und Pflanzenarten ebenfalls ausgeschlossen werden.

Brutvögel:
Das im UG potenziell vorkommende Brutvogelspektrum stellt landesweit ungefährdete Arten dar, daher erfolgte eine Prüfung hinsichtlich potenzieller vorhabensbedingter Betroffenheiten auf Gildenniveau. Zur Vermeidung von Zugriffsverboten wurden der aktuellen Situation entsprechend angepasste Maßnahmen vorgeschlagen die hier nicht im Einzelnen erläutert werden.

Fledermäuse:
Bei der Geländebegehung mit Überprüfung der vorhandenen Baumhöhlen und Stammaufrisse konnten keine Fledermausquartiere festgestellt werden. Eine Nutzung von Stammaufrissen oder Rindenspalten durch Fledermäuse als Tagesquartier ist möglich. Die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen potenziellen Ruhestätten wird im räumlichen Zusammenhang jedoch weiterhin erfüllt.